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Tim Winter
Betriebsleiter

Dicht ist Pflicht!

Gesetzliche Vorgaben einhalten und sich Ärger ersparen

Undichte Grundleitungen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Grundwasser und Boden sind durch aus dem Kanalnetz austretendes Schmutzwasser akut gefährdet.

Das Regelwerk

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Prüfverfahren und Zeitspanne für die Dichtheitsprüfung

Entwässerungsanlagen sind nach DIN 1986-3, DIN EN 752-7 und den Bestimmungen der jeweiligen Abwassersatzungen zu betreiben und in Stand zu halten. Sie sind durch regelmäßige Zustandserfassung auf einwandfreie Funktion und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebsbereitem und betriebssicherem Zustand zu halten.

Neubau-/Gewährleistungsabnahme, Beweissicherung

Bei Neubauten prüfen wir installierte Abwasserleitungen auf Ihre Dichtheit und erteilen Prüf- und Dichtheitsnachweise.